Die Beiträge zur gesetzlichen Rente bemessen sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses am Gehalt. Allerdings wird dieses nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.
Für die oberen Gehaltsbestandteile fließen daher keine Vorsorgebeiträge ab. Dadurch entsteht eine deutliche Differenz zwischen dem Gehalt und der Rente.
Für Führungskräfte ist es daher sinnvoll, ihre Altersversorgung regelmäßig zu überprüfen.
Der Unterschied zum privaten Sparen ergibt sich aus den Steuervorteilen der betrieblichen Altersversorgung. Der Vorteil kommt dabei aus den unterschiedlichen Steuersätzen während des Arbeitslebens und der Rente. (siehe auch: Risikofreie Rendite vom Fiskus)
Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung heißt Sparen aus dem Bruttoeinkommen.
Wie das funktioniert? Ganz einfach. Mit dem Arbeitgeber wird ein Betrag, der aus dem Bruttoeinkommen für die Vorsorge aufgewendet wird vereinbart.
Dieser Betrag wird ohne Abzug von Steuern in eine Unterstützungskasse eingezahlt.
Die Beiträge in die Unterstützungskasse sind zu 100% steuerfrei und in der Höhe unbegrenzt. Somit können auch höhere Beträge eingezahlt werden unabhängig von bereits laufender Altersversorgung. Die Auszahlung kann wahlweise als Kapital oder Rente erfolgen.