Die langjährigen Null-Zinsen spüren die Sparer deutlich.
Und wer seine Altersvorsorge privat organisiert, muss meist auf Risiko setzen, um eine Rendite zu erhalten.
Durch diese Situation kann die Lücke zwischen heutigem Einkommen und späterer gesetzlicher Rente nur bedingt geschlossen schließen.
Die Betriebsrente durch Entgeltumwandlung bietet daher für Geschäftsführer und Führungskräfte einen systemischen Vorteil – eine Rendite vom Fiskus durch die nachgelagerte Versteuerung.
Das bedeutet, dass heute die Beiträge zur Altersvorsorge komplett steuerfrei sind und erst später die Auszahlung versteuert werden muss.
Für Leistungsträger gibt es die Möglichkeit, eine in der Höhe unbegrenzt steuerlich geförderte Altersversorgung über das Unternehmen durch Entgeltumwandlung in eine Unterstützungskasse umzusetzen.
Die dadurch heute eingesparten Steuern fließen mit in die Altersvorsorge.
Wird später das angesammelte Vermögen in Form von Kapital oder einer Rente ausgezahlt, sind die darauf zu entrichtenden Steuern grundsätzlich niedriger als die eingesparten während des Erwerbslebens.
So entsteht eine Rendite vom Fiskus, vollkommen risikofrei.
Zudem hat diese Form der Betriebsrente gegenüber Riester- und Rürup-Verträgen 3 wesentliche Vorteile:
- Die volle steuerliche Befreiung der Beiträge.
- Keine Begrenzung in der Höhe der steuerfreien Beiträge.
- Die Möglichkeit, sich das verzinslich angesammelte Kapital auszahlen zu lassen.
Die anhaltende Niedrigzinsphase verändert die Ruhestandsplanung. Deshalb ist es für Geschäftsführer und Führungskräfte sinnvoll, die Altersvorsorge zu überprüfen und sich ein eigenes Bild zu machen.