Stellen Sie sich vor: Sie verfügen über einen gutes Einkommen, haben Ihr Haus finanziert, eine Familie gegründet, können sich eine gute Altersversorgung leisten, fahren regelmäßig in den Urlaub und sind glücklich.
Ihren Wohlstand sichern Sie über Ihre Arbeit und damit über Ihre Arbeitskraft.
Doch was passiert wenn Sie Ihre Arbeitskraft verlieren? Möglicherweise hatten Sie schon mal an Menschen in Ihrem Umfeld gedacht, die länger schwer krank waren.
„Der Staat wird mich dann unterstützen …“ meinen nun viele.
Im Falle einer Berufsunfähigkeit zahlt die gesetzliche Rentenversicherung jedoch nur eine Unterstützung in Höhe von maximal 30% des bisherigen Bruttoverdienstes. Bei einem Bruttoeinkommen von bspw. 3.000 € wären das 900 € im Monat.
Aber selbst um diese Unterstützung zu erhalten werden erhebliche Auflagen erteilt und ein langwieriges Prüfungsverfahren muss durchlaufen werden.
Zudem kann die gesetzliche Rentenversicherung berufsunfähige Arbeitnehmer mit einer möglichen Arbeitsleistung von 3-6 Stunden zur Annahme von berufsfremden Tätigkeiten verpflichten und die Rente um die Hälfte kürzen.
Sie sind Steuerberater, Rechtsanwalt oder Arzt und denken:“… mein Kammerversorgungswerk zahlt dann eine Rente.“ Kammerversorgungswerke leisten erst eine Rentenzahlung auf Berufsunfähigkeit wenn Sie Ihre Tätigkeit eingestellt haben. Bei manchen Kammerversorgungen entscheiden dann zusätzlich noch Gutachter ob Sie berufsunfähig sind. (siehe auch Artikel: Welcher Steuerberater möchte zu 100% berufsunfähig werden?) Die gesetzliche Rentenversicherung und manches Kammerversorgungswerk weisen daher in ihren Mitteilungen im Kleingedruckten nicht ohne Grund darauf hin sich gegen den Verlust seiner Arbeitskraft mit einer privaten Zusatzvorsorge abzusichern.