Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) können durch die Umwandlung von Teilen Ihres Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung heute bis zu 17% ihrer Steuern sparen und sich damit später wahlweise einmalige oder lebenslange passive Einkünfte sichern.
Allerdings ist die Unterscheidung zwischen arbeitgeberfinanzierter Altersversorgung und Entgeltumwandlung beim GGF nicht einfach zu treffen, da er im Prinzip selbst bestimmten kann, wie hoch sein Gehalt bzw. eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung ist.
Erhöht z.B. ein GGF sein Gehalt um 1.000 EUR monatlich und wandelt diese Gehaltserhöhung dann zeitnah in eine betriebliche Altersversorgung um, ist fraglich, ob es sich hierbei nicht doch um eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Versorgung handelt, bei der verschärfte fiskalische Vorschriften gelten.
Wenn jedoch ein GGF schon seit längerem ein monatliches Bruttoeinkommen in Höhe von bspw. 8.000 EUR ausgezahlt bekommt und sich dann entschließt, künftig von diesen 8.000 EUR den Betrag von 1.000 EUR monatlich in eine Anwartschaft auf betriebliche Versorgungsleistungen umzuwandeln, stellt dies eine Gehaltsumwandlung dar.
Großunternehmen nutzen dabei für ihre Führungskräfte schon seit Jahrzehnten eine Unterstützungskasse, weil dieser Weg einfach und risikolos ist.
Eine Unterstützungskasse sichert nämlich eine voll finanzierte Versorgung und lässt gegenüber der Pensionszusage die Bilanz des Unternehmens unberührt.