Pensionszusagen für GmbH-Geschäftsführer erfreuten sich in der Vergangenheit großer Beliebtheit. Doch längst weht ein anderer Wind. 75 % aller Pensionszusagen haben nämlich folgende 3 Probleme:
- Fehlende zweckgebundene Anlage der gestundeten Steuern
Bei vielen der erteilten Pensionszusagen spielte bei deren Einrichtung der Vorteil einer hohen Steuerstundung in der GmbH eine ausschlaggebende Rolle. Eine zweckgebundene Anlage der vorerst gesparten Steuern erfolgte nicht bzw. meist in nicht genügendem Maße. Heute fehlt es in etlichen Fällen an der Liquidität im Unternehmen die vormals durch die GmbH übernommenen Verpflichtungen zu finanzieren.
- Geänderte Lebenserwartung
Die gestiegene Lebenserwartung führte in den letzten Jahren zu einem höheren Barwert der Versorgungsverpflichtungen. Dadurch ergibt sich aufgrund der durch den Gesetzgeber veränderter Bewertungskriterien ein deutlich höherer Kapitalbedarf zum Rentenbeginn.
- Negative Kapitalmarktentwicklungen
Durch den Rückgang der Zinsen an den Kapitalmärkten sank der Rechnungszins für die Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz und führte zu deutlich höheren Barwerten und somit zu einer Vergrößerung der Lücke zwischen Rückstellung und Vorsorgevermögen.
Im Hinblick auf einen möglichen Verkauf des Unternehmens bzw. einer Übertragung auf einen Nachfolger aus der Familie stellt sich bei den meist schon vor Jahrzehnten erteilten Pensionszusagen vielfach die Frage, wie man damit umgehen soll.
Diese Frage ist nur individuell zu beantworten, weil es nicht die einzig richtige Antwort gibt. Im Grundsatz gilt jedoch – Nur wer Vermögen in der GmbH ansammelt und Zinseszinseffekte dabei nutzt, hat später mehrere Lösungsmöglichkeiten.