Warum soll man heute Barvermögen auf die nächste Generation übertragen? Ein paar Gründe aus der Praxis:
- Eine nahestehende Person wird später mit Kapital oder einer lebenslangen Rente versorgt.
- Eine nahestehende Person wird in die Lage versetzt im Falle der Erbschaft finanzielle Belastungen durch Pflichtteile, fällig werdende Kredite oder anfallende Erbschaftssteuer ausgleichen zu können.
- Es werden heute Freibeträge zur Optimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer genutzt.
Welcher Weg ist dabei sinnvoll?
Für eine Übertragung von Barvermögen haben sich private Lebens- und Renten-versicherungen gegen einen einmaligen Betrag bewährt. Führende Versicherer bieten dazu auch Sonderkonditionen an.
Der Schenker benennt eine Person, die neben ihm mit als Versicherungsnehmer in den Vertrag aufgenommen wird – meist zu 99%.
Daraus ergeben sich folgende Auswirkungen:
Der Schenker hat weiterhin Einfluss auf die Verwendung des Vermögens, weil
Entnahmen, Kündigungen oder Änderungen des Versicherungsvertrages nur gemeinsam von beiden Versicherungsnehmern vorgenommen werden können.
Beide Versicherungsnehmer erhalten auch gemeinsam alle Auskünfte über den Versicherungsvertrag.
Was sagt der Fiskus?
Wenn beide Personen gemeinsam als Versicherungsnehmer im Vertrag stehen ergeben sich schenkungs- und erbschaftssteuerliche Vorteile sowie Vorteile bei der Steuer auf sich ansammelnde Erträge.
Heute Freibeträge der Erbschafts- und Schenkungsteuer nutzen
Die zweite Person, auf die das Vermögen übertragen wird und die Mit-Versicherungsnehmer ist unterliegt mit ihrem Anteil am Vertrag (hier 99%) heute der Schenkungsteuer.
Jedoch können heute Freibeträge genutzt werden, die schenkungssteuerfrei sind.
Erbschaftssteuerfreiheit im Leistungsfall
Im Leistungsfall der Versicherung ist für den Leistungsempfänger sein Anteil an der Auszahlung erbschaftssteuerfrei.
Der andere Teil der Auszahlung der Versicherung unterliegt der Erbschaftssteuer.
Keine Einkommenssteuer für Erben
Bei Auszahlung des Vertrages im Todesfall bleiben bei einer privaten Lebensversicherung die angesammelten Zinsen und Überschüsse einkommensteuerfrei.