Unternehmer und Selbständige sehen steigende Steuern und Abgaben als größte Bedrohung für ihr Vermögen. Das zeigt eine Umfrage unter Gesellschaftern großer und mittelgroßer Familienunternehmen, die vom Magazin für Unternehmerfamilien „Wir“ durchgeführt wurde.
Aber ab welcher Vermögensgröße fängt die Bedrohung mit Steuern und Abgaben für den eigenen Besitz an? Rechnet man sein Bankguthaben, das Wertpapierdepot, die private Lebensversicherung, die vermietete Immobilie, den Wert des eigenen Hauses und das Firmenvermögen zusammen, so kommt man auf Beträge, auf die der Fiskus bereits in verschiedener Form Geld einfordert.
Die rekordhafte Staatsverschuldung nun führt in der Politik zu weiteren Begehrlichkeiten. So sind unter anderem die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine stärkere Besteuerung von Erbschaften in ernsthafter Diskussion.
Bei mobilem Vermögen kann man jedoch die Falle Vermögenssteuer vermeiden und Erbschaftssteuer legal umgehen. Dazu sind deutsche, vor allem aber liechtensteinische Lebens- und Rentenversicherungen gegen einen einmaligen Betrag geeignet.
Lebens- und Rentenversicherungen? Oh nein. Sind die nicht renditearm und mit hohen Kosten verbunden? Also Geld-Vernichter?
Nein, solche Versicherungen meine ich nicht! Ich meine Versicherungen die smart sind.
Entscheidend sind nämlich zuerst immer die Möglichkeiten der Kapitalanlage. In smarten Versicherungen erfolgt die Kapitalanlage in Investmentfonds und ETFs. Frei wählbar. Kostenarm.
Dabei in der Auswahl der Investmentfonds auf die globale Wirtschaft zu setzen ist empfehlenswert. Denn Renditen werden in der globalen Wirtschaft gemacht.
Im Versicherungsmantel sind diese Renditen außerdem von Steuern verschont.
Liechtensteinischen Versicherung haben – im Vergleich zu deutschen – den Clou, dass die Police nicht nur in Euro, sondern auch in Schweizer Franken, britischen Pfund oder US-Dollar geführt werden kann.
Wie aber vermeidet man nun mit einer solchen smarten Lebensversicherung die Falle Vermögenssteuer und umgeht legal Erbschaftssteuer?
Der Inhaber der Police nimmt neben sich noch eine weitere Person mit in den Versicherungsvertrag als Versicherungsnehmer auf. Und zwar zu 99%.
Für den Fiskus stellen diese 99% des Beitrages eine Schenkung an diese Person dar. Damit vermeidet man mit dieser Schenkung legal spätere Erbschaftssteuer. Denn heute steht ein erheblicher Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Verfügung. Und diesen Freibetrag gibt es alle zehn Jahre neu.
Trotzdem aber hat der Schenker durch seinen 1% Anteil am Vertrag weiterhin seine Hand auf dem Vermögen. So lange er lebt. Entnahmen, Kündigungen oder Änderungen der Police – unter anderem im Depot – können nur vom Schenker und Beschenkten gemeinsam vorgenommen werden. Und zusätzlich: Für den Beschenkten bleiben im Todesfall des Schenkers die über Jahre angesammelten Renditen komplett einkommensteuerfrei. Lediglich auf 1% der Auszahlungssumme muss der Beschenkte dann gegeben falls noch Erbschaftssteuer zahlen.