Es macht Sinn, beim privaten Sparen für die Altersvorsorge mit auf eine Beteiligung an den Aktienmärkten zu setzen. Durch lange Laufzeiten wird zudem das Risiko gemindert.
Warum also nicht direkt in Fonds anlegen und die Kosten für die Versicherung sparen.
Eine Fondspolice rechnet sich nur dann, wenn die Steuervorteile der Police die Kosten des Versicherungsmantels übertreffen.
Das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) führt in der Regel zu einer Verbesserung der steuerlichen Situation bei Fonds und Fondspolicen. Seit 2018 sind auf Ausschüttungen von Fonds und Gewinne aus Anteilsverkäufen teilweise keine Abgeltungsteuer mehr fällig. Aktienfonds werden daher zu 30%, Mischfond zu 15% und Rentenfonds zu 0% steuerlich teilfreigestellt.
Bei Fondspolicen erfolgt bei einer gewählten Kapitalauszahlung eine Teilfreistellung von 15%.
Bei vermögensverwaltenden Strategien finden nun im Laufe der Zeit zahlreiche Fondswechsel statt. Dadurch sind die Strategien in einer Fondspolice rentabler als Strategien außerhalb des Versicherungsmantels, weil in der Ansparphase beim Anleger keine Steuer auf Gewinne anfallen.
Bei einer Auszahlung des Kapitals kann dann noch das Halbeinkünfteverfahren angewendet werden, so dass 50% der Erträge steuerfrei bleiben. Wird eine sichere lebenslange Rente gewählt, werden nach §22 EStG nur auf den Ertragsanteil der privaten Rente Steuern fällig. Bei einer 60-jährigen Person beträgt dieser 22% und bei einer 65-jährigen sogar nur 18% der Rente. So sind dann letztendlich selbst bei Einkommensmillionären nur rund 8% Steuern fällig. Zudem – die Rente klingelt lebenslang regelmäßig auf dem Konto. Auch ein gutes Gefühl.