Vermögensschutz durch Liechtensteiner Lebensversicherungen

Derzeit gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Einführung einer Vermögensabgabe oder -steuer. Dennoch fordern einige politische Akteure immer wieder solche Maßnahmen. Daher ist es sinnvoll, sich mit dem Schutz des eigenen Vermögens auseinanderzusetzen.

Wenn im Folgenden von Lebensversicherungen die Rede ist, so trifft das vollumfänglich auf Fondspolicen als die moderne Weiterentwicklung der klassischen Lebensversicherung zu. Statt auf eine standardisierte Anlagestrategie, setzen sie auf vom Versicherungsnehmer individuell zusammenstellbare Depots von Investmentfonds, ETFs und Indexfonds. Sie entstanden als Antwort auf die Niedrigzinsphase und den Wunsch nach flexibler Altersvorsorge.

Ein wesentlicher Vorteil von Lebensversicherungen liegt in ihrer stabilen politischen Absicherung. Sie sind ein zentraler Bestandteil der Altersvorsorge, sodass Regierungen oft darauf bedacht sind, diesen Markt zu schützen und zu stabilisieren. Zudem profitiert die Versicherungsbranche von einer starken Lobbyarbeit, die ihre Interessen sichert.

Liechtensteinische Lebensversicherungen bieten darüber hinaus aufgrund ihres spezifischen Rechtsrahmens besondere Vorteile. Trotz des automatischen Informationsaustauschs (AIA) ist es schwierig, steuerliche Forderungen durchzusetzen, insbesondere in Bezug auf nachträgliche Abgaben.

Ein weiteres Argument für die Stabilität von Lebensversicherungen ist der sogenannte Lindy-Effekt. Die historische Beständigkeit von Lebensversicherungen zeigt, dass sie zahlreiche Krisen – darunter Weltkriege, Weltwirtschaftskrisen und Finanzkrisen – überstanden haben. Dies lässt darauf schließen, dass sie auch in Zukunft weiter bestehen werden.

Die finanzielle Stabilität eines Versicherungsunternehmens lässt sich an der Solvabilitätsquote ablesen. Denn diese ist ein wichtiger Indikator für dessen finanzielle Stabilität.

In Deutschland gewährleistet der Sicherungsfonds Protektor eine Absicherung im Notfall. Liechtenstein bietet jedoch mit Artikel 163 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG) eine besonders umfassende Schutzmechanik. Artikel 161 des VersAG regelt die Bildung einer Sondermasse im Insolvenzfall eines Versicherungsunternehmens. Diese Sondermasse dient der vorrangigen Befriedigung der Ansprüche der Versicherungsnehmer. Darüber hinaus legt Artikel 161a des VersAG fest, dass Versicherungsansprüche gegenüber anderen Insolvenzforderungen prioritär behandelt werden. Innerhalb dieser Kategorie haben Leistungsansprüche nochmals Vorrang. Diese gesetzlichen Regelungen gewährleisten, dass Versicherungsnehmer im Insolvenzfall bestmöglich geschützt sind.

Zusammenfassend bieten Lebensversicherungen – insbesondere aus Liechtenstein – eine außergewöhnliche Sicherheit und Stabilität. Sie sind somit ein langfristig robuster Baustein für den Vermögensschutz.

„Es ist besser, einen Tag im Monat über sein Geld nachzudenken, als einen ganzen Monat dafür zu arbeiten.“

John D. Rockefeller

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