Die 3 Zeitbomben in Ihrer Renteninformation

Die jährliche Renteninformation wird meist wie eine Handwerkerechnung gelesen und dann abgeheftet. Und bis zur Rente ist es ja noch weit hin und wer will sich schon heute mit Problemen befassen die in ferner Zukunft liegen.

Aber schauen wir uns kurz die jährliche Renteninformation genauer an und werfen einen Blick ins Kleingedruckte.

Zeitbombe Nr. 1 – Die Beitragsbemessungsgrenze
Die Beiträge zur gesetzlichen Rente bemessen sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses am Gehalt. Allerdings wird dieses nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Für die oberen Gehaltsbestandteile fließen daher keine Vorsorgebeiträge ab. Dadurch entsteht bei Leistungsträgern eine deutliche Differenz zwischen dem heutigen Gehalt und der späteren Rente.

Zeitbombe Nr. 2 – Die Kaufkraft der ausgewiesenen Rente
„So schlecht ist ja die Rente nicht, die ich später bekomme.“ Diesen Satz habe ich oft gehört.  Wie siehst es aber mit der Kaufkraft der Rente aus? 

Im Kleingedruckten der Renteninformation ist zu lesen, dass von der Rente noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Die Höhe dieser Beiträge  beträgt insgesamt 10,35% auf den Rentenbetrag.

Bei einer im Bescheid genannten Rente von bspw. 1.500 EURO monatlich werden daher nur 1.344,75 EURO aufs Konto überwiesen. Der Differenzbetrag von 155,25 EURO wird für die Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten.

Dann muss die Inflationsrate eingerechnet werden. Bei einer angenommenen Inflation von 2% im Jahr ist die Rente in bspw. 15 Jahren 30% weniger wert als heute. So werden aus in 15 Jahren ausbezahlten 1.344,75 EURO nur 941,32 EURO nach heutiger Kaufkraft.

Im Fazit bedeutet das, dass eine in der jährlichen Renteninformation heute genannte Rente von bspw. 1.500 EURO einem heute 52-jährigen zum 67. Lebensjahr ein tatsächlich kaufkräftiges Einkommen von 944,48 EURO im Monat sichert. 

Zeitbombe Nr. 3  – Berufsunfähigkeitsrente
Für alle nach dem 01. Januar 1961 geborene gilt, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die gesetzliche Regelung eine maximale Zahlung von nur 30% des bisherigen Bruttoverdienstes vorsieht. 

Aber selbst um diese Unterstützung zu erhalten, werden erhebliche Auflagen gemacht und ein langwieriges Prüfungsverfahren muss durchlaufen werden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie mich gerne per Mail ds@wirtschaftsberatung-smolinski.de oder hier auf Linkedin.

„Es ist besser, einen Tag im Monat über sein Geld nachzudenken, als einen ganzen Monat dafür zu arbeiten.“

John D. Rockefeller

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