Unternehmer und Selbständige sehen steigende Steuern und Abgaben zunehmend als Bedrohung für ihr Vermögen. Die wachsende Staatsverschuldung und die damit verbundene Diskussion über eine stärkere Besteuerung von Erbschaften machen es notwendig, sich frühzeitig mit einer steueroptimierten Vermögensübertragung zu beschäftigen.
Eine besonders effiziente Möglichkeit zur Reduzierung der Erbschaftsteuer ist die Schenkung eines Versicherungsinvestments zu Lebzeiten.
Vorteile der Schenkung
Der zentrale Vorteil einer Schenkung liegt in der Nutzung der steuerlichen Freibeträge. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden. Durch eine frühzeitige und strategische Planung lassen sich so erhebliche Vermögenswerte steuerfrei auf die nächste Generation übertragen.
Wie lässt sich mit einem Liechtensteiner Versicherungsinvestment legal Erbschaftsteuer reduzieren?
1. Aufnahme des zu Beschenkenden als Mitversicherungsnehmer
Der bisherige Versicherungsnehmer nimmt die zu beschenkende Person als Mitversicherungsnehmer in den Versicherungsvertrag auf. Der Beschenkte wird dabei zu 99 % am Vertrag beteiligt.
2. Nutzung der Freibeträge
Der Wert der übertragenen 99 % gilt steuerlich als Schenkung. Durch die geltenden Freibeträge der Schenkungsteuer – und deren erneute Nutzung nach zehn Jahren – kann diese Übertragung ganz oder weitgehend steuerfrei erfolgen.
3. Kontrolle über das Vermögen behalten
Der ursprüngliche Versicherungsnehmer behält 1 % Vertragsanteil und damit weiterhin Einfluss auf den Vertrag. Änderungen, Kündigungen oder Entnahmen sind nur gemeinsam mit dem Beschenkten möglich. So bleibt die Vermögensstruktur kontrollierbar, ohne die steuerlichen Vorteile zu verlieren.